Klasse 1: Einstufige Wasserraketen, bei denen der Drucktank aus einer einzigen PET-Flasche besteht. Die Klasse 1 ist durch unterschiedliche Drucktankgrößen in verschiedene Unterklassen (A,B,C,D) eingeteilt. Der Luftdruck darf nur mit einer mechanischen Pumpe erzeugt werden. Klasse 2: Einstufige Wasserraketen, bei denen der Drucktank aus einer oder mehreren PET-Flasche(n)/Flaschenteilen besteht. Das Tankvolumen ist nicht begrenzt, eine Laminierung des Drucktanks mit GFK oder CFK ist zulässig. Die Rakete darf mit maximal 1,5 Liter Wasser betankt werden und der Luftdruck darf nur mit einer mechanischen Pumpe erzeugt werden. Eine Launchtube darf verwendet werden (maximale Länge der Launchtube: 10 cm, gemessen ab Düsenaustrittsöffnung)
3) TECHNISCHE VORGABEN 3.1) Aufbau der Rakete: Alle Einzelkomponenten (Drucktank bei Klasse 2/3/4, Spitze, Leitwerke, Bergungssystem) müssen selbst gebaut worden sein. Während der Start-, Flug- und Landephase dürfen sich keine Teile unkontrolliert von der Rakete lösen. Teile, die kontrolliert gelöst werden (z.B. Booster) müssen sicher landen (Bergungssystem). Die Rakete muss mit einem Bergungssystem ausgestattet und mehrfach verwendbar sein. 3.2) Antrieb der Rakete: Die Rakete darf nur mit Wasser und Luft angetrieben werden. Der Druck und das Mischungsverhältnis zwischen Luft und Wasser sind frei wählbar (ausgenommen Klasse 2: Hier beträgt das maximale Wasservolumen 1,5 Liter). Zur Erzeugung von Schaum darf sich in dem Wasser zusätzlich biologisch abbaubares Spülmittel/Seife befinden. 3.3) Die Startrampe: Die Startrampe muss über einen Auslösemechanismus verfügen, der einen sicheren kontrollierten Start der Rakete gewährleistet. Ein System, das bei Erreichen eines Maximaldrucks automatisch startet (z. B. Korken), ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Die Startrampe darf bei den Klassen 2, 3 und 4 mit einer Launchtube (Rohr innerhalb der Rakete) ausgestattet sein. Die Launchtube darf beim Start nicht beschädigt und nicht von der Startrampe gelöst werden. 3.4) Bergung der Rakete: Das Bergungssystem muss so aufgebaut sein, dass die Rakete unbeschadet landet. Zum Auslösen des Bergungssystems können unterschiedliche Techniken (elektronisch, mechanisch) eingesetzt werden. Pyrotechnische Systeme sind nicht zulässig. Es dürfen sowohl industriell hergestellte als auch selbst gebaute Fallschirme eingesetzt werden. 4) FLUG UND REKORDMELDUNG 4.1) Der Start: Die Rakete muss von einer am Boden stehenden Startrampe sicher gestartet werden und unbeschadet landen. 4.2) Messung der Flughöhe: Die Höhe muss mit einem luftdruckbasierten Höhenmesser gemessen werden. Der Höhenmesser muss kommerziell erwerbbar sein oder von einem vertrauenswürdigen Forschungsinstitut stammen, sowie die Flugdaten grafisch darstellen können. Eigenbauten sind nicht zulässig. 4.3) Dokumentation des Flugs: Der Flug muss mit einem Foto, einem Video und den grafisch dargestellten Flugdaten (Flugkurve) dokumentiert werden. Auf dem Foto muss die Rakete vollständig abgebildet und zu erkennen sein. Der Film muss vom Boden aus erstellt werden, und den Start, Flug und die Landung vollständig belegen. Optional kann eine Onboard- Kamera, die den Film aus Sicht der Rakete erstellt, verwendet werden. 4.4) Anmelden eines Höhenrekords im Forum: Für die Anmeldung eines Höhenrekords ist die Mitgliedschaft im Forum erforderlich. Ein Höhenrekord kann nur in einer Rekordklasse angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch Einreichen (Posten) einer ZIP-Datei, die alle erforderlichen Unterlagen (Ausgefülltes Formular, grafische Darstellung der Flugdaten (Flugkurve), Boden-Video und Fotos) beinhaltet. Bei unvollständigen Unterlagen oder berechtigten Zweifel an deren Richtigkeit kann die Meldung abgewiesen werden. 5) SONSTIGES Dieses Regelwerk ist in Teilen an das Regelwerk WRA2 (Water Rocket Achievement World Record Association) angelehnt, wurde jedoch stark angepasst. Das Aufstellen eines Weltrekords ist mit dem hier aufgeführten Regelwerk nicht möglich. Version 01 - 14.08.2016 
Klasse 3: Einstufige Wasserraketen, bei denen der Drucktank aus einer oder mehreren PET-Flasche(n)/Flaschenteilen besteht. Das Tankvolumen ist nicht begrenzt, eine Laminierung des Drucktanks mit GFK oder CFK ist zulässig. Der Luftdruck darf mit einer mechanischen Pumpe und anderweitig erzeugt werden. Eine Launchtube darf verwendet werden. Klasse 4: Einstufige Wasserraketen, die nicht auf Flaschenbasis bestehen, sowie mehrstufige oder Cluster-Raketen ohne weitere Einschränkungen.
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 1A 1B 1C 1D Max. Tankvolumen (in l) Max. Wasservolumen (in l) Einstufige Rakete Mehrstufige Rakete, Booster, Cluster Tank aus einer Flasche Tank aus mehreren Flaschen Tankverstärkung (GFK/CFK) Tank aus anderem Material Druck mit mechanischer Pumpe Anderweitige Druckerzeugung Launch Tube 0,5 1 1,5* 2 Unbeschr. Unbeschr. Unbeschr. Anforderungen 1,5 Unbeschr. Unbeschr. <0,5 <1 <1,5 <2 2* max. 10cm** Technik zugelassen *nur Einwegflaschen **gemessen ab Düsenaustrittsöffnung
REGELWERK ZUR AUFSTELLUNG VON WASSERRAKETEN-HÖHENREKORDEN IN DEUTSCHLAND Das vorliegende Regelwerk wurde von Personen erarbeitet, die langjährige Erfahrungen im Bau und Start von Wasserraketen haben. Es soll faire Wettbewerbsbedingungen zur Aufstellung von Wasserraketen-Höhenrekorden in Deutschland schaffen. Des Weiteren regelt es die Anmeldung der Höhenrekorde in dem Forum www.raketenmodellbau.org (im Folgenden “Forum” genannt). Unabhängig von diesem Regelwerk sind aktuelle Gesetze und behördliche Vorgaben zu beachten. 1) GESETZLICHE VORGABEN Beim Start einer Wasserrakete sind die aktuellen Vorgaben der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) zu beachten (Stand 2016: §19 und §20). Detaillierte Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden und Ämtern. Stellen Sie vor dem Start sicher, dass: · Weder Personen noch Sachen durch den Start, Flug und die Landung der Rakete gefährdet werden · Der Eigentümer des Startplatzes das Starten von Wasserraketen gestattet. · Die durch Gesetze bzw. Verordnungen zulässige Flughöhe nicht überschritten wird. · Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums eine Flugverkehrsfreigabe durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle eingeholt wurde. 2) REKORDKLASSEN Ein Höhenrekord kann in unterschiedlichen Rekordklassen aufgestellt werden. Im Folgenden werden die in den Klassen geltenden Anforderungen und zugelassenen Techniken beschrieben. Heißwasserraketen, bei denen das Wasser im Drucktank zusätzlich erhitzt wird, sind generell nicht zugelassen.
Am   6.   Mai   2016   flog   die   Überflieger   Mini   Evo   unglaubliche   290   Meter   hoch   -   und   stellte   damit   deutschlandweit   einen neuen    Wasserraketen-Höhenrekord    auf    (vorheriger    Rekord:    239m).    Doch    mit    der    Veröffentlichung    des    Rekordflugs wollten   wir   mehr   als   Prestige   -   viel   mehr   sahen   wir   uns   nun   endlich   in   der   Lage,   ein   neues   und   einheitliches   Regelwerk aktiv mitzugestalten, das faire Wettbewerbsbedingungen garantieren sollte. Und   so   kam   es,   dass   wir   im   Raketenmodellbau-Forum   eine   Diskussion    rund   um   ein   neues   Regelwerk   ins   Leben   riefen. Grundidee   war   ein   4-Klassen-System,   das   verschiedene   Anforderungsniveaus   staffeln   sollte.   Allerdings   war   dieses   System nicht   kompatibel   mit   einem   wesentlich   älteren   Regelwerk,   welches   bereits   Jahre   zuvor   entstanden   war.   So   musste   ein guter    Kompromiss    gefunden    werden,    was    nicht    ganz    einfach    war.    Dennoch    sind    wir    stolz,    dass    die    deutsche Wasserraketen   Community   nun   endlich   wieder   ein   aktuelles   und   faires   Regelwerk   besitzt.   Unser   aktueller   Rekord   wird nach    diesem    Regelwerk    nun    in    Klasse    3    gewertet.    An    der    Modernisierung    des    Regelwerks    haben    die    langjährigen Forumsmitglieder WARAausKIEL, AchimO und Oliver Arend mitgewirkt.
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Historie eingetragener Rekorde (nach Klassen sortiert)
1A
1B
1C
1D
2
3
4
87m 13.10.2008 Bäckchen
104m 25.10.2008 Stefan Meyer
109m 08.11.2008 Highflyer
113m 13.10.2008 Robby
126m 18.04.2009 Scorpion_XIII
127m 16.05.2009 Stefan Meyer
160m 20.05.2009 Scorpion_XIII
239m 23.09.2010 O Shovah
290m 06.05.2016 Raketfued
138m 22.11.2012 Yossarian
WASSERRAKETEN REKORDE IN DEUTSCHLAND
Zuletzt aktualisiert: 10. April 2018
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46m 21.02.108 Marwin Sobotta
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WARA REKORDE IN DEUTSCHLAND
Klasse 1: Einstufige Wasserraketen, bei denen der Drucktank aus einer einzigen PET-Flasche besteht. Die Klasse 1 ist durch unterschiedliche Drucktankgrößen in verschiedene Unterklassen (A,B,C,D) eingeteilt. Der Luftdruck darf nur mit einer mechanischen Pumpe erzeugt werden. Klasse 2: Einstufige Wasserraketen, bei denen der Drucktank aus einer oder mehreren PET- Flasche(n)/Flaschenteilen besteht. Das Tankvolumen ist nicht begrenzt, eine Laminierung des Drucktanks mit GFK oder CFK ist zulässig. Die Rakete darf mit maximal 1,5 Liter Wasser betankt werden und der Luftdruck darf nur mit einer mechanischen Pumpe erzeugt werden. Eine Launchtube darf verwendet werden (maximale Länge der Launchtube: 10 cm, gemessen ab Düsenaustrittsöffnung)
3) TECHNISCHE VORGABEN 3.1) Aufbau der Rakete: Alle Einzelkomponenten (Drucktank bei Klasse 2/3/4, Spitze, Leitwerke, Bergungssystem) müssen selbst gebaut worden sein. Während der Start-, Flug- und Landephase dürfen sich keine Teile unkontrolliert von der Rakete lösen. Teile, die kontrolliert gelöst werden (z.B. Booster) müssen sicher landen (Bergungssystem). Die Rakete muss mit einem Bergungssystem ausgestattet und mehrfach verwendbar sein. 3.2) Antrieb der Rakete: Die Rakete darf nur mit Wasser und Luft angetrieben werden. Der Druck und das Mischungsverhältnis zwischen Luft und Wasser sind frei wählbar (ausgenommen Klasse 2: Hier beträgt das maximale Wasservolumen 1,5 Liter). Zur Erzeugung von Schaum darf sich in dem Wasser zusätzlich biologisch abbaubares Spülmittel/Seife befinden. 3.3) Die Startrampe: Die Startrampe muss über einen Auslösemechanismus verfügen, der einen sicheren kontrollierten Start der Rakete gewährleistet. Ein System, das bei Erreichen eines Maximaldrucks automatisch startet (z. B. Korken), ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Die Startrampe darf bei den Klassen 2, 3 und 4 mit einer Launchtube (Rohr innerhalb der Rakete) ausgestattet sein. Die Launchtube darf beim Start nicht beschädigt und nicht von der Startrampe gelöst werden. 3.4) Bergung der Rakete: Das Bergungssystem muss so aufgebaut sein, dass die Rakete unbeschadet landet. Zum Auslösen des Bergungssystems können unterschiedliche Techniken (elektronisch, mechanisch) eingesetzt werden. Pyrotechnische Systeme sind nicht zulässig. Es dürfen sowohl industriell hergestellte als auch selbst gebaute Fallschirme eingesetzt werden. 4) FLUG UND REKORDMELDUNG 4.1) Der Start: Die Rakete muss von einer am Boden stehenden Startrampe sicher gestartet werden und unbeschadet landen. 4.2) Messung der Flughöhe: Die Höhe muss mit einem luftdruckbasierten Höhenmesser gemessen werden. Der Höhenmesser muss kommerziell erwerbbar sein oder von einem vertrauenswürdigen Forschungsinstitut stammen, sowie die Flugdaten grafisch darstellen können. Eigenbauten sind nicht zulässig. 4.3) Dokumentation des Flugs: Der Flug muss mit einem Foto, einem Video und den grafisch dargestellten Flugdaten (Flugkurve) dokumentiert werden. Auf dem Foto muss die Rakete vollständig abgebildet und zu erkennen sein. Der Film muss vom Boden aus erstellt werden, und den Start, Flug und die Landung vollständig belegen. Optional kann eine Onboard-Kamera, die den Film aus Sicht der Rakete erstellt, verwendet werden. 4.4) Anmelden eines Höhenrekords im Forum: Für die Anmeldung eines Höhenrekords ist die Mitgliedschaft im Forum erforderlich. Ein Höhenrekord kann nur in einer Rekordklasse angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch Einreichen (Posten) einer ZIP-Datei, die alle erforderlichen Unterlagen (Ausgefülltes Formular, grafische Darstellung der Flugdaten (Flugkurve), Boden-Video und Fotos) beinhaltet. Bei unvollständigen Unterlagen oder berechtigten Zweifel an deren Richtigkeit kann die Meldung abgewiesen werden. 5) SONSTIGES Dieses Regelwerk ist in Teilen an das Regelwerk WRA2 (Water Rocket Achievement World Record Association) angelehnt, wurde jedoch stark angepasst. Das Aufstellen eines Weltrekords ist mit dem hier aufgeführten Regelwerk nicht möglich. Version 01 - 14.08.2016 
Klasse 3: Einstufige Wasserraketen, bei denen der Drucktank aus einer oder mehreren PET- Flasche(n)/Flaschenteilen besteht. Das Tankvolumen ist nicht begrenzt, eine Laminierung des Drucktanks mit GFK oder CFK ist zulässig. Der Luftdruck darf mit einer mechanischen Pumpe und anderweitig erzeugt werden. Eine Launchtube darf verwendet werden. Klasse 4: Einstufige Wasserraketen, die nicht auf Flaschenbasis bestehen, sowie mehrstufige oder Cluster-Raketen ohne weitere Einschränkungen.
REGELWERK ZUR AUFSTELLUNG VON WASSERRAKETEN- HÖHENREKORDEN IN DEUTSCHLAND Das vorliegende Regelwerk wurde von Personen erarbeitet, die langjährige Erfahrungen im Bau und Start von Wasserraketen haben. Es soll faire Wettbewerbsbedingungen zur Aufstellung von Wasserraketen-Höhenrekorden in Deutschland schaffen. Des Weiteren regelt es die Anmeldung der Höhenrekorde in dem Forum www.raketenmodellbau.org (im Folgenden “Forum” genannt). Unabhängig von diesem Regelwerk sind aktuelle Gesetze und behördliche Vorgaben zu beachten. 1) GESETZLICHE VORGABEN Beim Start einer Wasserrakete sind die aktuellen Vorgaben der Luftverkehrs- Ordnung (LuftVO) zu beachten (Stand 2016: §19 und §20). Detaillierte Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden und Ämtern. Stellen Sie vor dem Start sicher, dass: · Weder Personen noch Sachen durch den Start, Flug und die Landung der Rakete gefährdet werden · Der Eigentümer des Startplatzes das Starten von Wasserraketen gestattet. · Die durch Gesetze bzw. Verordnungen zulässige Flughöhe nicht überschritten wird. · Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums eine Flugverkehrsfreigabe durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle eingeholt wurde. 2) REKORDKLASSEN Ein Höhenrekord kann in unterschiedlichen Rekordklassen aufgestellt werden. Im Folgenden werden die in den Klassen geltenden Anforderungen und zugelassenen Techniken beschrieben. Heißwasserraketen, bei denen das Wasser im Drucktank zusätzlich erhitzt wird, sind generell nicht zugelassen.
Am    6.    Mai    2016    flog    die    Überflieger    Mini    Evo   unglaubliche   290   Meter   hoch   -   und   stellte   damit deutschlandweit      einen      neuen      Wasserraketen Höhenrekord   auf   (vorheriger   Rekord:   239m).   Doch mit   der   Veröffentlichung   des   Rekordflugs   wollten wir   mehr   als   Prestige   -   viel   mehr   sahen   wir   uns   nun endlich    in    der    Lage,    ein    neues    und    einheitliches Regelwerk       aktiv       mitzugestalten,       das       faire Wettbewerbsbedingungen garantieren sollte. Und    so    kam    es,    dass    wir    im    Raketenmodellbau Forum     eine     Diskussion      rund     um     ein     neues Regelwerk    ins    Leben    riefen.    Grundidee    war    ein 4Klassen-System,                 das                 verschiedene Anforderungsniveaus   staffeln   sollte.   Allerdings   war dieses      System      nicht      kompatibel      mit      einem wesentlich     älteren     Regelwerk,     welches     bereits Jahre   zuvor   entstanden   war.   So   musste   ein   guter Kompromiss    gefunden    werden,    was    nicht    ganz einfach    war.    Dennoch    sind    wir    stolz,    dass    die deutsche   Wasserraketen   Community   nun   endlich wieder   ein   aktuelles   und   faires   Regelwerk   besitzt. Unser      aktueller      Rekord      wird      nach      diesem Regelwerk     nun     in     Klasse     3     gewertet.     An     der Modernisierung      des      Regelwerks      haben      die langjährigen        Forumsmitglieder        WARAausKIEL, AchimO und Oliver Arend mitgewirkt.
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Zuletzt aktualisiert: 10. April 2018
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